Garagen Tor EU

AGB

AGB

Unsere Allgemeine Geschätsbedingung

ist Gültig für alle bei uns geschlossenen Verträge und Aufträge.

Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Allgemeines
Unseren Leistungen liegen zugrunde:
1. Unser Angebot – unsere Auftragsbestätigung
2. Etwaige Sondervereinbarungen zwischen den Vertragspartnern
3. Unsere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

Bei einer Auftragserteilung werden die Ziffern 1-10 Vertragbestandteil und schließen widersprechende Bedingungen des Auftraggebers aus.
Ergeben sich bei der Auslegung des Vertrages Widersprüche oder Zweifel, so gelten, die einzelnen, Vertragsteile in der oben festgelegten Reihenfolge.
Die rechtliche Unwirksamkeit irgendeines Teiles der nachstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des nachstehenden Inhaltes ohne Einfluss.

2. Verkaufsbedingungen
Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Aufträge sollten vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden und gelten als angenommen, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Mündlich erteilte Aufträge und zusätzliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Warenrücknahme: Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurück-genommen. Sonderbestellungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Eine Warenrücknahme setzt voraus, dass die Rücklieferung der Ware frachtfrei erfolgt und die uns entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 15 % des Bruttowarenwertes ohne Mehrwertsteuer ersetzt werden. Nicht mehr im Lieferzustand befindliche Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.

3. Lieferbedingungen
Die Lieferbedingungen erfolgen Lt. Punkt 4 AGB dabei sind die untenstehenden „Besonderen Ausführungsbedingungen“ zu beachten, und liegen, den Lieferbedingungen zugrunde.

4. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen können sich von einer Woche bis sechs Wochen Ausdehnen je nach Auftrag. Wegen verspäteter Lieferung sind Verzugsstrafen oder sonstige Ersatzansprüche ausgeschlossen. Werden unsere festgelegten Lieferfristen durch Witterungseinflüsse, Verkehrs- und Betriebsstörungen behindert, so verschieben sich die angegebenen Fristen entsprechend.

5. Preise
Die Preise gelten ab Händler. Wenn nicht anders vereinbart ist. Zuzüglich der momentan geltenden MwSt.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar: Voraussetzung der Vorauskasse, bei Erstaufträgen der Montage, Material und Lieferkosten bei Folge-Aufträgen der Material, und Lieferkosten, bei Eingang der Auftrags-Bestätigung zu leisten, Restzahlung nach Ausführung, Bar nach der Montage. Wartungs- und Reparaturarbeiten sind sofort zu begleichen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 3,5% über den jeweiligen Bankzins

7. Eigentumsvorbehalt
die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Einlösung von Wechsel und Scheck Eigentum, Des
Lieferanten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die gesamte gelieferte Ware, solange noch eine Forderung,
Des Lieferanten besteht. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu vermieten, zu verpfänden und zu vergleichen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls berechnet. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teiles desselben länger als vier Wochen in Verzug ist.

8. Gewährleistungsansprüche und Mängelrüge
Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes an Werkstoff und Werksarbeit während der Dauer von sechs Monaten nach Lieferung des Kaufgegenstandes. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens nach acht Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Bei vorliegen eines Mangels hat der Käufer das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Berechtigte Mängel werden durch uns kostenlos behoben. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn an dem gelieferten Gegenstand ohne unser Wissen Veränderungen oder Ausbesserungen vorgenommen worden sind. Mängel an der Ware berechtigen den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzuhalten oder Gegenforderungen aufzurechnen. Zusätzliche Anfahrten die wir nicht zu vertreten haben, werden gesondert in Rechnung gestellt.

9. Annahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofort nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten die Ware anzunehmen. Verweigert oder unterlässt der Auftraggeber die Abnahme – ganz gleich aus welchem Grund -, so gilt die Ware mit der Anzeige der Versandbereitschaft als bedingungsgemäß geliefert angenommen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Traunreut. Gerichtsstand ist für beide Partner das Amtsgericht oder Landgericht Traunstein.

Wichtige Hinweise zur Montage: AGB1. Denken Sie bitte an genaue Angaben zur Baustellen - Anschrift, zu den Einbauverhältnissen und an die Telefonnummer des Ansprechpartners zur Terminvereinbarung. Am besten, Sie benutzen dazu das Bestellblatt " Montagen", das Sie als Kopiervorlage auf der Rückseite Finden. Es hilft, nichts Wichtiges zu vergessen.
2. Zur Montage muss freier Zugang zur Baustelle gewährleistet Sein.
3. Stromanschluss ist kostenlos bereitzustellen.
4. Hilfskräfte sind nach Vereinbarung zur Verfügung zu stellen und meist nur für das Abladen, den Transport von überbreiten Schwingtoren nötig.
5. Die genannten Preise setzen normale Befestigungsmöglichkeiten an Seitenwänden und Deckennahe Abhängungen voraus. Aufwendige Unterkonstruktionen oder vom Standart abweichende Deckenabhängungen, z. B. bei Satteldächern, werden anteilig nach Aufwand Gesondert, verrechnet.
6. Unsere Leistungen verstehen sich als normale Dübelmontagen, Extrawünsche bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
7. Nicht zu unseren Standart Leistungen zählen Maurer-, Stemm-, Putz-, Abdichtarbeiten Elektroverkabelung. Können jedoch jeder Zeit gestellt werden.
8. Einmalige Anfahrt ist inklusive, zusätzliche Anfahrten die wir nicht zu vertreten haben, werden gesondert in Rechnung gestellt.